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Frankfurter Rundschau 27.02.03 Bleiberecht nach fünf Jahren gefordert Peter Nowak POTSDAM, 26. Februar (epd/now). Ein Bleiberecht für Asylbewerber nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland haben Flüchtlingsorganisationen in Brandenburg gefordert. Notwendig sei eine neue Bleiberechtsregelung ohne "unerfüllbare Hürden" wie dem Nachweis eines ausreichenden Einkommens trotz fehlender Arbeitserlaubnis, sagte Judith Gleitze vom Flüchtlingsrat Brandenburg am Mittwoch in Potsdam. Ziel müsse es sein, seit langem in Deutschland lebenden Flüchtlingen eine gleichberechtigte Teilnahme am sozialen Leben zu ermöglichen.
Derzeit seien rund 230 000 geduldete Flüchtlinge trotz langjährigem Aufenthalt von der Abschiebung bedroht, darunter rund 1700 in Brandenburg, betonte Gleitze zum Auftakt einer Bleiberechtskampagne für Brandenburg. Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit und des Rechtes auf Arbeit komme für die Betroffenen seelischer Gewalt gleich, kritisierte die Flüchtlingsinitiative Brandenburg. Der Ausländerbeauftragte der berlin-brandenburgischen evangelischen Kirche, Hanns Thomä-Venske, ergänzte, mit einem dauerhaften Bleiberecht könnten öffentliche Kosten erspart werden, weil lange Gerichtsverfahren und der Bezug von Sozialhilfe entfielen. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) habe zugesagt, die geforderte Bleiberechtsregelung in der Länder-Innenministerkonferenz zu thematisieren, so Thomä-Venske. |