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Telepolis19.06.2003Simsen für den Staatsanwalt
Peter Nowak Für flüchtige Straftäter könnten in Berlin schwere Zeiten anbrechen Wenn sie auf den Handybetrieb nicht verzichten wollen oder können, wird es schwierig für Straftäter auf der Flucht. Der sozialdemokratische Innensenator Erhard Körting bestätigte kürzlich im Berliner Abgeordnetenhaus, dass die Hauptstadtpolizei bis zum April 2003 schon 99 Mal den Aufenthalt von Verdächtigten über deren Handy ermittelte. Die Methode ist simpel. Die Fahndungsbehörden senden einfach eine stille SMS [1] an das Handy des Verdächtigten, ohne dass der etwas davon merkt, weil keine Meldung am Display auftaucht. Trotzdem kam die Polizei dadurch an die Verbindungsdaten, durch die der Aufenthaltsort des Handybesitzers bis auf 50 Meter genau ermittelt werden konnte, beantwortete Körting eine kleine Anfrage des rechtspolitischen Sprechers der grünen Fraktion im Abgeordnetenhaus Volker Ratzmann. Der Jurist hält diese Fahndungsmethode für rechtswidrig. Körting erklärte vage, dass die rechtsstaatlichen Bedenken bei dieser Fahndungsmethode bekannt seien und kündigte weitere Prüfungen an. Auch die Berliner PDS, die in Berlin Teil der Regierungskoalition ist, hat noch Klärungsbedarf. Die innenpolitische Sprecherin der Partei Marion Seelig will die SIMS-Affäre zum Thema bei der nächsten Sitzung des Datenschutzausschusses machen. Der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Berlin [2] Hansjürgen Garstka hält die Verfolgungsmethode via Handy für rechtlich äußerst problematisch, hält sich aber mit einer Wertung in einem Interview [3] sehr zurück. "Ich habe große Zweifel, dass diese SMS-Ortung rechtmäßig ist, doch noch überprüfen wir die Details." Grundsätzlich hat auch der Datenschutzbeauftragte gegen eine Fahndung per Handy nichts einzuwenden. Sie müsse allerdings mit "offenem Visier und nicht mit rechtsstaatlich fragwürdigen Methoden" erfolgen, meinte er unbestimmt. Als Voraussetzung für eine SMS-Ortung verlangt Garstka eine richterliche Anordnung. Außerdem müsse "eine Straftat von erheblicher Bedeutung" vorliegen. Das kann man als Forderung nach neuen Gesetzen interpretieren, die oft schon praktizierte Methoden nachträglich legalisieren. Doch einen Satz von Garstka sollte sich jeder potenzielle Straftäter hinter die Ohren schreiben. "Kein Mensch ist gezwungen, ein Handy zu benutzen. Wer Informationstechnik nutzt, setzt sich den Überwachungsmöglichkeiten aus."
Links [1] http://www.heise.de/mobil/artikel/2003/05/28/ueberwachung/ [2] http://www.datenschutz-berlin.de/ [3] http://www.taz.de/pt/2003/06/17/a0222.nf/text.ges,1 |