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ND 01.12.03Protest gegen Zwangsentmündigung Bundesrat stimmte umstrittener Neuregelung zu Von Peter Nowak
»Zwangsentmündigung ist ein Verbrechen.« Unter diesem Motto stand eine Kundgebung, die am Freitag letzter Woche vom Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg e.V. und der Irrenoffensive vor dem Bundesrat in Berlin organisiert wurde. Die Verbände protestierten damit gegen ein Gesetz, das nach ihrer Meinung eine massive Verschlechterung für Psychiatrie-Patienten bedeutet. Bei den Protesten ging es um die Neuregelung der ambulanten Zwangsbehandlung für entmündigte Bürger. Nach dem neu eingeführten §1906 BGB soll es künftig Betreuern erlaubt werden, einen Entmündigten auch gegen seinen Willen einer ärztlichen Behandlung zuzuführen, wenn er keine Krankheitseinsicht zeigt oder sich der Behandlung entziehen will. Die Zahl der Betroffenen ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Gab es 1992 in Deutschland noch 418956 Entmündigte, hat sich die Zahl zehn Jahre später mehr als verdoppelt. Mittlerweile wurde mit 1047406 Entmündigungen die Millionengrenze überschritten. Der Rechtsbegriff »Entmündigte« wurde 1992 durch den Begriff »Betreute« ersetzt. Für Rene Talbot vom Bundesverband der Psychiatrieerfahrenen hat sich dadurch für die Betroffenen in der Praxis nichts zum Positiven geändert. »Die explodierenden Zahlen haben allerdings auch die Staatskasse belastet, so dass weiter >reformiert< werden soll«, so Talbot. Dabei solle aber die Prämisse der Entmündigung, die Entrechtung wider den Willen der Betroffenen, aufrechterhalten bleiben, erklärte der Mitorganisator der Proteste vor dem Bundesrat. Seine große Befürchtung: Künftig könnten zu Betreuern bestellte Angehörige bei der Zwangsbehandlung von Entmündigten mitwirken. Der Gesetzentwurf soll am 3. und 4. Dezember in den Ausschüssen diskutiert werden. Auch dann werden die Betroffenen wieder protestieren. Talbot hofft, dass es in den Gremien noch zu Diskussionen über die ambulante Zwangsbehandlung kommt. Vor allem von den PDS-Ländervertretern aus Berlin und Mecklenburg-Vorpommern erwartet er eine klare Positionierung gegen das Gesetz. Schließlich habe sich die PDS-Bundestagsabgeordnete Gesine Lötzsch gegen die Praxis der Zwangsbehandlung ausgesprochen. Doch auch, wenn der Bundesrat das Gesetz beschließt, denken die Betroffenenorganisationen nicht ans Aufgeben. Die rechtliche Prüfung der einzelnen Details werde dann an erster Stelle stehen. Talbot erinnerte daran, dass der Bundesgerichtshof der ambulanten Zwangsbehandlung eindeutige Grenzen gesetzt habe. Deshalb sei eine Klage gegen die Neuregelung durchaus überdenkenswert. Doch die Betroffenenorganisationen raten auch zur persönlichen Aktivität. So könne jeder Bürger durch den Abschluss einer Vorsorgevollmacht verhindern, gegen seinen Willen in ein Heim oder eine psychiatrische Klinik eingewiesen zu werden oder zwangsweise einen Betreuer zugewiesen zu bekommen, so Talbot. |