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ND vom 21.5.03Im Fluge zum »gläsernen« Passagier Zaghafter Widerstand gegen umstrittenen Datentransfer im Luftverkehr zwischen EU und USA
Von Peter Nowak
Fast elf Millionen Menschen fliegen jedes Jahr aus Europa in die USA. Doch schon bevor sie auch nur einen Fuß auf den Boden der Vereinigten Staaten gesetzt haben, sind die US-Behörden nicht nur über alle Flugdaten der Passagiere, sondern auch über ihre Kreditkartennummer, die Essgewohnheiten und die gesundheitliche Situation informiert. Möglich macht diese an Horror-Visionen von Orwell erinnernde Ausforschung eine höchst umstrittene Vereinbarung, die das US-Homeland Security Department und die EU-Kommission am 19.Februar abgeschlossen haben. Danach kann der US-Zoll schon vor dem Abflug auf die Daten aller europäischer Reisenden zurückgreifen, die von, nach und über die USA fliegen. Sie können an andere Behörden weiter geleitet, zur Strafverfolgung verwendet und auf unbestimmte Zeit gespeichert werden. Datenrechtliche Bedenken der EU gegen den unmittelbar nach den Anschlägen vom 11.September 2001 von den USA verlangten Datentransfer wurden inzwischen zurückgestellt. Die seit März praktizierte Regelung widerspricht in mehreren Punkten Datenschutzbestimmungen der EU. Auch dürfen nach EU-Recht private Datensammlungen nicht zur Strafverfolgung herangezogen werden. Das EU-Parlament hat das Abkommen daher kritisiert, doch über die Folgen machen sich Insider keine Illusionen. »Ich bin aber sehr skeptisch, ob solche Resolutionen wirklich viel ausrichten«, meint Sven Engel. Der Berliner Politologe berät die Fraktion der Vereinigten Linken im Europaparlament in Fragen des Datenschutzes. Die meisten Fraktionen im EU-Parlament würden sich für die illegale Datenweitergabe nicht besonders interessieren, moniert er. »Nur von links kommt auch mal Kritik, dass es sich hier um Ansätze einer weltweiten Überwachungsmaschinerie handeln könnte.« Auch »European Digital Rights«, ein europaweiter Zusammenschluss von Datenschutzorganisationen, bewertet das Abkommen als illegal. Der Verband, dem unter anderen der Chaos-Computer-Club und der »Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft« angehören, hat Maßnahmen gegen den illegalen Datentransfer angekündigt. Auf seiner Homepage (http://www.edri.org/) werden Vorlagen für Beschwerdeschreiben angeboten, die Reisende bei den Fluglinien und den staatlichen Datenschutzbeauftragten einreichen können. Die Organisation plant Klagen gegen Fluggesellschaften und die EU-Kommission und fordert, Passagiere schon bei der Buchung über die mögliche Datenweitergabe zu informieren. Dann könne jeder Reisende überlegen, ob er nicht einen großen Bogen um die USA macht. »Wenn es einen signifikanten Einbruch bei den Passagierzahlen aus den EU in die USA geben sollte, werden sich die Verantwortlichen dort vielleicht doch überlegen, ob sie nicht mehr Rücksichten auf Datenschutzbestimmungen anderer Länder nehmen«, hofft ein Datenschützer. |