|
ND 14.10.04Amtsschimmel im Schweinsgalopp Behörden drängen ohne Rechtsgrundlage auf Eile / Formular-Erfassung beginnt am Montag Von Peter Nowak Bundesweit setzen Arbeits- und Sozialämter Erwerbslose rechtswidrig unter Druck, die Abgabe der Anträge für das ab Januar 2005 geltende Arbeitslosengeld II zu beschleunigen. Sozialhilfeempfänger aus dem Frankfurter Stadtteil Gallus erlebten kürzlich eine böse Überraschung. Ihnen wurde Ende September vom zuständigen Amt der Mainmetropole ohne Begründung der monatliche Unterhalt gestrichen. Dann wurden sie zur Abgabe der 16-seitigen Anträge für das neue Arbeitslosengeld II (ALG-II) ins Sozialamt bestellt. Die Mitarbeiter waren vom Leiter der Sozialbehörde angewiesen worden, die Gelder zu sperren, bis das vollständig ausgefüllte Formular abgegeben wurde. Mittlerweile haben die Grünen im Frankfurter Römer die Vorfälle thematisiert. Sie wollen vom Magistrat wissen, wer für die Anordnung verantwortlich ist und wie viele Personen davon betroffen waren. Der Leiter des Frankfurter Sozialamtes, Ingo Staymann, hat inzwischen eingeräumt, dass die Amts-Aktion rechtswidrig war. In Frankfurt (Main) soll die Praxis nach heftiger Kritik auch in den Medien inzwischen eingestellt worden sein. Doch der Vorfall war kein Einzelfall. Erwerbslosen-Initiativen sprechen davon, dass quer durch die Republik zukünftige ALG-II-Empfänger »mit rechtswidrigen Methoden von Sozialämtern und regionalen Arbeitsagenturen massiv unter Druck gesetzt werden, die ausgefüllten Bögen umgehend abzugeben«. Meldungen über solche Vorfälle sind auch aus Mainz, Berlin, Göppingen, Braunschweig und dem Kreis Dahme-Spreewald bekannt. In Berlin wurde eine Aktivistin der Initiative »Anders Arbeiten« kürzlich vom Arbeitsamt-Süd vorgeladen und gleichzeitig aufgefordert, den ausgefüllten ALG-II-Antrag abzugeben. In einer Erklärung lehnte die Frau dieses Ansinnen ab. Eine Abgabe der ausgefüllten Anträge könnten die Behörden nicht erzwingen, so der Tenor. Diese Rechtsauffassung betont auch der Sprecher des Fördervereins gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit, Martin Künkler, gegenüber ND. Oft werde bei den Vorladungen der Arbeitsämter der Eindruck erweckt, es könnte zu Sanktionen kommen, wenn der Antrag nicht ausgefüllt mitgebracht wird. Künkler befürchtet, dass jetzt ein hoher Prozentsatz der Erwerbslosen die Anträge übereilt ausfüllt. Dadurch könne es zu Formfehlern kommen, die unter Umständen zu Nachteilen bei der Leistungsberechnung führen könnten. Dabei besteht überhaupt kein Grund zur Eile. Der Gesetzgeber hat keinen früheren Abgabetermin für die Formulare festgelegt. Theoretisch haben die Betroffenen bis Ende Dezember Zeit, die Anträge genau zu studieren und sich beraten zu lassen. »Wir können niemanden zwingen, seinen Antrag jetzt schon auszufüllen«, bestätigte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit. Doch die Zeit wird, ohne Verschulden der Leistungsbezieher, langsam knapp. Rund eine Stunde veranschlagt die Bundesagentur für die Bearbeitung und Erfassung der ausgefüllten Anträge. Das entsprechende Computersystem wird aber erst am kommenden Montag in zehn Städten zur Verfügung stehen. Langfristig sollen etwa 40 000 Menschen mit dem System arbeiten, dessen Einführung sich wegen fehlerhafter Software verzögert hatte. Die Bundesagentur bleibt dennoch optimistisch, die Formulare bis Jahresende zu bewältigen - »wenn im Zweischichtbetrieb gearbeitet wird«. |