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ND vom 8.11.05Knast wegen Bewegungsfreiheit Verletzung der Residenzpflicht führt zu divergierenden Justizreaktionen Während ein Flüchtling in Halberstadt trotz Verletzung der Residenzpflicht freigesprochen wurde, wurde gegen einen Afrikaner in Göttingen aus diesem Grunde Haftbefehl erlassen. Am Montag ist Staatsanwaltschaft in Halberstadt mit dem Versuch gescheitert, die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen noch weiter einzuschränken und das sogenannte Residenzpflichtgesetz noch rigider auszulegen. Es verbietet Flüchtlingen im Asylverfahren das Verlassen des Landkreises, in dem sich die zuständige Ausländerbehörde befindet. Am Montag hatte sich nun das Amtsgericht Halberstadt mit dem Fall eines afrikanischen Flüchtlings befassen, der den Landkreis noch gar nicht verlassen hatte. Der im Halberstädter Ausreisezentrum lebende Mann aus Afrika wurde von einer Beamtin der Ausländerbehörde beim Besteigen eines Zuges im Bahnhof Halberstadt gesehen. Er wurde festgenommen und hat so den ihm zugewiesenen Landkreis nicht verlassen. Die Staatsanwaltschaft sah allerdings schon im Betreten des Zuges den Versuch, eine strafbare Handlung zu begehen und verhängte eine Geldstrafe. Zumal der Angeklagte die Residenzpflichtbestimmungen schon einmal nachweißlich missachtete, als er von Halberstadt ins nahe Aschersleben fuhr. Das Amtsgericht mochte der Anklage nicht folgen und stellte beide Verfahren wegen Geringfügigkeit ein. Man hätte in dem Fall noch weitere Polizeizeugen laden müssen, was aber der Sache nicht angemessen wäre, lautete die Begründung Rechtsanwalt Christoph Kunz, der den Flüchtling juristisch vertreten hat, sah gegenüber ND in dem Urteil einen große Erfolg, weil selbst die eindeutige Verletzung der Residenzpflicht nicht geahndet wurde. Dem Aufruf einer örtlichen antirassistischen Initiative, den Prozess gegen den Flüchtling zu beobachten, waren ca. 15 Menschen gefolgt. Ihr Anliegen ist es, über das konkrete Verfahren hinaus, die Residenzpflicht für Flüchtlinge insgesamt zu thematisieren. "Schließlich handelt es sich dabei um eine europaweit einmalige Beschneidung der Bewegungsfreiheit für eine ganze Gruppe von Menschen", meinte Matthias Kramer von der antirassistischen Initiative. Dass Verfahren wegen Residenzpflichtverletzungen eingestellt werden, ist auch längst nicht juristischer Brauch in Deutschland. So wurde gegen Cornelius Yufanyi Ende Oktober ein Haftbefehl ausgestellt. Der Aktivist der Flüchtlingsorganisation "The Voice" und Forstwissenschaftsstudent in Göttingen hat sich beharrlich geweigert, eine Geldstrafe wegen mehrerer Residenzpflichtverletzungen zu zahlen. Jetzt soll er ersatzweise für 15 Tage ins Gefängnis Yufanyi, der seit Jahren für die Abschaffung der Residenzpflichtbestimmungen in Deutschland kämpft, bleibt unbeirrt. Ich werde für mein Recht auf Bewegungsfreiheit nicht bezahlen und bin bereit dafür auch ins Gefängnis zu gehen", schreibt er in einer Presseerklärung. Peter Nowak |